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Grundlagen für Wasserversorgungen

Muster Wasserversorgungsreglement (MWR)

Das Reglement einer öffentlichen Wasserversorgung regelt Planung, Bau, Unterhalt, Erneuerung, Betrieb und Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen sowie den Feuerschutz. Es bestimmt die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung und den Kunden, soweit Vorschriften des Bundes oder des Kantons keine Regelung enthalten.

Die Reglemente der Wasserversorgungen in Appenzell Ausserrhoden sind nicht genehmigungspflichtig (keine gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht); eine eventuelle Vorprüfung durch das Departement Bau und Volkswirtschaft erfolgt auf freiwilliger Basis.

Mit dem seit 2016 vorliegenden Muster-Wasserversorgungsreglement (MWR) wurde den öffentlichen Wasserversorgungen im Kanton eine aktuelle, rechtsgenügliche, aber trotzdem so einfach wie möglich aufgebaute Vorlage zur Verfügung gestellt. Das MWR orientiert sich stark am SVGW-Musterreglement. Es wurden aber auch bewährte Bestimmungen aus diversen in Kraft befind­lichen Reglementen übernommen.

Das MWR stellt eine Hilfe zur Erarbeitung eines praxisnahen, rechtsgenüglichen Wasserversorgungsreglements dar. Unter Beachtung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind Gemeinden und Wasserversorgungen jedoch frei, davon abzuweichen. 

Im erläuternden Bericht werden die wichtigsten Punkte des MWR kommentiert und zum Teil mit Vorschlägen für weitergehende/abweichende Bestimmungen ergänzt.

Das MWR ist bezüglich Organisation und Recht auf kommunale Wasserversorgungen (Gemeindewerk) ausgerichtet. Für Korporationen sind die entsprechenden redaktionellen Anpassungen vorzunehmen.

»» Link zum Muster-Wasserversorgungsreglement AR
»» Link zum erläuternden Bericht

Generelle Wasserversorgungsplanung

Die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) ist das kommunale Planungsinstrument, mit dessen Hilfe die Wasserversorgung in der Gemeinde sichergestellt und ein bedarfsgerechter Ausbau der dazu notwendigen Infrastrukturen ermöglicht wird. Der GWP muss periodisch den geänderten Verhältnissen angepasst werden.

Die Arbeitsgruppe Wasserversorgung der KVU-Ost erarbeitet zurzeit eine Richtlinie GWP, die in allen Ostschweizer Kantonen Anwendung finden soll. Mit einem gemeinsamen Vorgehen über die Kantonsgrenzen hinweg werden die kommunalen Planungen vergleichbar und kantonsübergreifende Planungen besser realisierbar.

Die GWP ist auf die kommunale Erschliessungs- und Nutzungsplanung, die Planungen von benachbarten Wasserversorgungen und die regionalen und überregionalen Planungen abzustimmen. Insbesondere dient die GWP folgenden Zielen:

  • Umfassende Überprüfung des bestehenden Wasserversorgungssystems
  • Festlegung eines möglichst einfachen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts für die Beschaffung, Speicherung und Verteilung von Trink-, Brauch- und Löschwasser in genügender Menge, ausreichendem Druck und einwandfreier Qualität im ganzen Gemeindegebiet für einen festgelegten Zeitraum
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungs- und Betriebssicherheit
  • Effizienter und transparenter Mitteleinsatz durch die Ausarbeitung eines verbindlichen, zeitlich abgestuften Investitions- und Sanierungsplans
  • Führungsinstrument für Behörden und Betriebsleiter, Hilfsmittel für Brunnenmeister
  • Bereitstellen der Grundlagen für die Trinkwasserversorgung in Notlagen

»» Link zum Leitfaden GWP 2017 - mit Pflichtenheft für die Ingenieurarbeiten (KVU)​​​​​​​

Kennzahlen der Wasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung ist eine der wichtigsten öffentlichen Aufgaben. Infrastrukturerhaltung, Ausbau und Betrieb der Anlagen sind mit hohen Kosten verbunden. Trinkwasserversorger sollen sich selbst und dem Gemeinwesen Rechenschaft ablegen über die Qualität und den Grad der Aufgabenerfüllung sowie über den Mitteleinsatz. Ein Instrument dafür sind Kennzahlenvergleiche.

Betriebliche und/oder ökonomische Mängel sind frühzeitig erkennbar. Entscheide zu mittel- und längerfristigen strategischen Zielen lassen sich so auf eine tragfähige Datenbasis abstützen.

Die Ostschweizer Kantone haben in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) einen Internet-Fragebogen erarbeitet, der die wichtigsten Daten von Wasserversorgungen umfasst und das Berechnen geeigneter Kennzahlen erlaubt. Die koordinierte statistische Umfrage in den beteiligten Kantonen startete ab Betriebsjahr 2013.

Die automatisierte Auswertung der Daten erlaubt es den beteiligten Wasserversorgungen und den Kantonen Vergleiche der Leistungen und Kosten zwischen Versorgern mit ähnlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Die Daten stehen dauerhaft zur Verfügung. Regelungen zur Datenhoheit sind in einem detaillierten Vertrag zwischen SVGW und den beteiligten Kantonen festgelegt.

»» Link zur Webseite www.waterstatistic.ch (Zugang passwortgeschützt)

Vollzugshilfe für Wasserversorger

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.