Inhalt

Blauzungenkrankheit

Vektorfreie Periode

Verdachtsfälle sind umgehend der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt zu melden.

Am 1. Dezember 2024 hat in der gesamten Schweiz die sogenannte vektorfreie Periode begonnen. Während dieser kann der Kantonstierarzt auf die Anordnung von Sperrmassnahmen und Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls ganz oder teilweise verzichten

 

Dringende Impfempfehlung

Auch im Jahr 2025 muss mit einem erneuten Auftreten der Krankheit und noch schwereren klinischen Symptomen gerechnet werden.

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) ist derzeit die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einem schwerwiegenden Verlauf der Krankheit geschützt werden und langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können.

Die Schaf- und Rinderbranche, die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte, die Tiergesundheitsdienste (Rindergesundheitsdienst / Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen deshalb dringend eine Impfung der für die Krankheit empfänglichen Tiere:

  • Um Kühe vor einem Milchrückgang und Fruchtbarkeitsstörungen zu schützen.
  • Um Schafe und Rinder vor schwerwiegenden Verläufen und damit verbundenem Leid zu schützen.
  • Um sich als Tierhalter / Tierhalterin vor Stress zu schützen und gelassen in den Frühling zu starten.

Der Bund beteiligt sich, basierend auf dem Parlamentsentscheid vom Dezember 2024, an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfnachfrage festgelegt. Details sind noch nicht bekannt.

Für Informationen zur Impfung wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Bestandestierarzt oder Ihre Bestandestierärztin. Es ist mit Lieferengpässen zu rechnen.

Ein Argumentarium und die häufigsten Fragen zur Impfung finden Sie rechts in der gelben Box.

Weitere Massnahmen

Tierhaltende können das Risiko einer Ansteckung zudem mit folgenden Massnahmen reduzieren.
Sie bieten aber keinen vollumfänglichen Schutz: 

  • Aufstallen in der Dämmerung und über Nacht
  • Insektenschutznetze, gute Lüftung
  • Behandlung der Tiere mit Repellentien (erhältlich bei der Bestandestierärztin / dem Bestandestierarzt)
  • Brutplätze der Mücken ausfindig machen und zerstören (Wasseransammlungen mit organischem Material wie Silosickerwasser, Mist oder Gülle)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zur Impfung und zur Situation in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Zusätzliche Informationen