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Moderhinke

Die Moderhinke ist eine schmerzhafte Klauenkrankheit bei Schafen. Sie befällt oft die ganze Herde und führt zu massiven wirtschaftlichen Einbussen. Wegen des erlittenen Tierleides muss die Krankheit auch im Sinne des Tierschutzes bekämpft werden.

Die Krankheit ist grundsätzlich heilbar. Die Behandlung ist aber langwierig und aufwendig. Tritt die Moderhinke bei einem Schaf auf, muss zwingend die ganze Herde behandelt werden. Die Klauen müssen bei allen Tieren geprüft und zurückgeschnitten werden. Die gesamte Herde muss danach durch ein Klauenbad. Diese Behandlung muss in regelmässigen Abständen wiederholt werden und kann mehrere Monate dauern.

Mit einem koordinierten Bekämpfungsprogramm soll die Moderhinke schweizweit bekämpft werden. Ziel ist, dass innerhalb von fünf Jahren die Moderhinke nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt. Das Programm wird von den Kantonen organisiert und vom Bund national koordiniert.

Wie wird Moderhinke erkannt?

Betroffene Tiere lahmen und grasen typischerweise auf den Vorderknien ruhend oder liegend. Häufig folgen Abmagerung und Milchleistungsrückgang.

Die 4 Säulen der Klauenpflege

Nationale Moderhinkebekämpfung ab dem 1. Oktober 2024

Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke. Ziel ist es, dass nach 5 Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt. Um die Bekämpfung erfolgreich zu führen, sind Schafhalterinnen und Schafhalter jetzt schon aufgerufen, ihre Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt zu melden und auf ihre Biosicherheit zu achten.

Ablauf des Bekämpfungsprogramms

  • Jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafherden mit Tupferproben untersucht.
  • Schafhaltende mit Moderhinke-positiven Herden werden für den Tierverkehr gesperrt und müssen ihre Herden selbständig sanieren. Nach der Sanierung werden erneut Tupferproben untersucht.
  • Sobald für jede Herde ein negatives Resultat vorliegt, wird die Sperre über den Tierverkehr aufgehoben.
  • Schafhaltungen, die bis zum 31. März 2025 nicht negativ getestet wurden, werden für den Tierverkehr gesperrt.

Sanierungstipps

Tipps zur Sanierung Ihrer Herde sowie zum Erstellen eines einfachen Klauenbads finden Sie hier und auf den Merkblättern des Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BGK:

Kommunikation

Das Veterinäramt beider Appenzell wird Anfang Juli 2024 alle registrierten Schafhaltenden in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden mit einem Brief anschreiben.

Während des Bekämpfungsprogramms werden wir die Schafhaltenden zukünftig allerdings insbesondere über E-Mails informieren. Sollte Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse nicht korrekt sein, oder falls wir noch keine E-Mail-Adresse von Ihnen kennen, melden Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse bitte mittels untenstehendem Formular.

Nach dem erfolgreichen Absenden des Formulars erhalten Sie spätestens am nächsten Arbeitstag eine E-Mail zur Bestätigung.

Meldung E-Mail-Adresse

Informationsveranstaltungen

Es finden folgende Informationsveranstaltungen für Schafhalterinnen und Schafhalter statt:

  • Donnerstag, 29. August 2024, 19:00 Uhr im Hotel Krone, Gais
  • Montag, 2. September 2024, 19:00 Uhr im Kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Moderhinke und zum Bekämpfungsprogramm finden Sie auf der Internetseite des BLV.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55