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Tierhalterbeiträge in die Tiergesundheitskasse
Am 20. November 2024 wurden die Rechnungen für die Tierhalterbeiträge in die Tiergesundheitskasse AR versandt.
Die Rechnungen sind an Tierhalterinnen und Tierhalter in Appenzell Ausserrhoden gerichtet, die Nutztiere und/oder Bienen halten. Personen, die ausschliesslich Geflügel halten, sind von der Gebührenpflicht befreit, sofern der Bestand weniger als 20 Stück beträgt.
Der Regierungsrat hat am 31. Mai 2016 die Ansätze für die Tierhalterbeiträge wie folgt festgesetzt (Verordnung über Entschädigungen und Abgaben im Veterinärwesen vom 31. Mai 2016 (VEAV, bGS 925.321)):
Grundbeitrag je Tierhalter bzw. Imker | 20.00 |
Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 1-jährig | 3.00 |
Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, bis 1-jährig | 2.00 |
Bisons, über 1-jährig | 3.00 |
Bisons, bis 1-jährig | 2.00 |
Tiere der Pferdegattung, über 30 Monate | 3.00 |
Tiere der Pferdegattung, bis 30 Monate | 2.00 |
Zuchtsauen und Zuchteber | 2.00 |
Abgesetzte Ferkel Remonten bis 6 Monate und Mastschweine | 0.50 |
Wollschweine, Mini-Pigs | 2.00 |
Schafe, über 1-jährig | 1.50 |
Ziegen, über 1-jährig | 1.50 |
Neuweltkameliden, über 2-jährig | 3.00 |
Neuweltkameliden, bis 2-jährig | 2.00 |
Zuchthähne und -hennen, Legehennen | 0.10 |
Küken, Junghähne und -hennen, Mastgeflügel | 0.05 |
Truten | 0.05 |
Wachteln, Perlhühner | 0.10 |
Strausse, Emus | 0.20 |
Damhirsche, Rothirsche | 2.00 |
Die aktuelle Rechnung basiert auf dem Tierbestand, den die Tierhaltenden bei der Viehzählung des Amts für Landwirtschaft per 1. Januar 2024 angegeben haben.
Die Tiergesundheitskasse entschädigt den Verlust von Nutztieren, wenn dies die Bundesgesetzgebung vorsieht. Sie finanziert die tierseuchenpolizeilichen Massnahmen, die das Veterinäramt durchzuführen hat. Sie trägt die Kosten für die Entsorgung von Tierkörpern und unterstützt Tiergesundheitsdienste und Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit.
Die Rechnungen für die Tierseuchenkasse AI erstellt das Land- und Forstwirtschaftsdepartement.