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Vogelgrippe
Die Vogelgrippe, auch aviäre Influenza genannt, ist in Europa präsent.
Seit Mitte Februar 2025 wurden in der Schweiz keine Vögel mehr positiv auf Vogelgrippe getestet, weshalb die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verordnung über die Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza per 31. März 2025 aufgehoben wurde. Das Beobachtungsgebiet gilt nicht mehr.
Somit sind ab dem 1. April 2025 sind in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden keine Massnahmen vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, sich an folgende Massnahmen zu halten:

Vorgehen beim Fund toter Wildvögel
Personen, die auf Vogelkadaver stossen, werden gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter oder an die Kantonspolizei zu wenden.
Registrierungspflicht für Geflügelhaltende
Halterinnen und Halter von Hühnervögeln (Galliformes: z.B. Hühnern, Truten, Fasanen, Wachteln), Gänsevögeln (Anseriformes: z.B. Gänse, Enten, Schwäne) und Laufvögeln (Struthioniformes, z.B. Strausse, Emus) müssen beim kantonalen Landwirtschaftsamt gemeldet sein.
Wer oben genannte Tiere hält und noch nicht registriert ist, muss sich umgehend beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden: Via Formular oder direkt bei:
- Appenzell Ausserrhoden: Amt für Landwirtschaft, Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht, Tel. +41 71 353 67 58, Landwirtschaft@clutterar.ch
- Appenzell Innerrhoden: Landwirtschaftsamt, Tel. +41 71 788 95 77, info@clutterlfd.ai.ch
Weitere Informationen und Unterlagen
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).