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Bauabfälle
Der grösste Massenstrom an Abfällen stellen die Bauabfälle dar. Zu ihnen zählen alle Abfälle von Neubau-, Umbau- und Rückbauarbeiten ortsfester Anlagen.
Vor Umbau- und Rückbauarbeiten muss die Schadstoffbelastung abgeklärt und ein Entsorgungskonzept erstellt werden.
Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept
Der Bauherr hat die Pflicht zur Schadstoffabklärung. Ab 200 m3 Bauabfällen (inkl. Aushub) muss er ein Entsorgungskonzept erstellen. Beide sind mit den Baugesuchsunterlagen einzureichen (Art.16 VVEA).
Eine Schadstoffabklärung mit Entsorgungskonzept ist notwendig, wenn umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten sind. Umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe sind in Häusern, die vor 1990 erstellt oder umgebaut wurden, zu erwarten. Ansonsten ist nur ein Entsorgungskonzept einzureichen, wenn mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen. Dies entspricht in etwa einer Gebäudekubatur von 1‘000 m3. Die Schadstoffabklärung kann bis 200 m3 Bauabfälle als Selbstdeklaration eingegeben werden. Empfohlen wird die Checkliste aus der VVEA-Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU; Modul Bauabfälle, Ermittlung von Schadstoffen und Angaben zur Entsorgung, Anhang 1 Teil B) sowie die Website Polludoc. Darin sind die wichtigsten Anwendungen von Asbest, PCB und weiteren Schadstoffen kurz und übersichtlich beschrieben. Die Selbstdeklaration wird im Kanton Appenzell so definiert, dass deklariert werden muss, welche Bauteile rückgebaut werden. Ist ein üblicherweise häufig belastetes Bauteil dabei, ist eine Schadstoffabklärung durch einen Spezialisten notwendig. Diese Selbstdeklaration wird im Baugesuchsformular B.80 Punkt 4 abgehandelt. Bei grösseren Gebäuden muss die Schadstoffabklärung immer durch einen Spezialisten durchgeführt werden.
In der Vergangenheit wurden im Bauwesen immer wieder neue Baustoffe eingesetzt, welche vermeintlich grosse Vorteile aufwiesen. Die Kehrseite der Medaille - nämlich eine problematische Gesundheits- oder Umweltgefährdung - wurde meist erst viele Jahre später festgestellt.
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Am bekanntesten ist die Asbestproblematik. Asbest wurde über Jahrzehnte aufgrund seiner Hitze- und Feuerbeständigkeit grosszügig in fast allen Bereichen verbaut. Die Asbestfasern sind in Fassaden, Wellplatten, Kanalrohren, Brems- und Kupplungsbelägen, Dichtungen, PVC-Bodenbelägen, Isolationsmaterialien (z.B. Elektroöfen), Elektroinstallationen etc. zu finden. Man unterscheidet zwischen fest- und schwachgebundenen Fasern. Insbesondere die schwachgebundenen Fasern sind für den Gesundheitsschutz relevant. Festgebundene Fasern stellen erst ein Problem dar, wenn die Oberfläche beschädigt wurde.
»» siehe Themenseite Asbest SUVA -
In den 1960er bis 1980er Jahren kamen hochtoxische Holzschutzmittel wie DDT, Lindan und PCP (Pentachlorphenol) zum Einsatz.
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Im Innenraum wurde z.B. Parkett mit Kleber befestigt, welcher polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthielt. Beide Substanzen gelten heute als krebserregend. PCB wurde in der Schweiz bis 1972 auch als Weichmacher in Fugendichtungen und in Betonfarben eingesetzt. Ein häufig zu findendes Beispiel ist der graue, glänzende Betonanstrich im Kellerbereich.
Ausbauasphalt
Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von 250 mg/kg (= 5'000 mg/kg im Bindemittel) soll weiterhin als Baustoff verwertet werden. Bis 31. Dezember 2025 darf weiterhin Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt bis 1'000 mg/kg (= 20'000 mg/kg im Bindemittel) eingesetzt werden, sofern es bei der Verarbeitung mit anderen Materialien vermischt wird, so dass ein Gehalt von < 250 mg/kg resultiert. Für den Einbau von höher belastetem Ausbauasphalt wird eine Bewilligung vom Amt für Umwelt benötigt.
Recyclingkies
Der Einsatz von Recyclingkies auf Strassen, Wege und Plätzen ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Unter einer Deckschicht (Bitumen- oder Betonbelag)
- Recycling-Kiessand P, A oder B
- Betongranulat
- Mischabbruchgranulat
In loser Form ohne Deckschicht (Kiesstrasse oder Strasse mit betonierten Fahrspuren)
- Recycling-Kiessand P oder B
Für temporäre Baupisten bei Wiederauffüllungen (z.B. nach Kiesabbau)
- Recycling-Kiessand P
»» Link zur BAFU Publikation: Richtlinie für die Verwertung von mineralischen Bauabfällen
Ober- und Unterboden
Unverschmutzter Ober- und Unterboden muss bereits beim Abtragen getrennt gelagert werden und soll möglichst vollständig wieder verwertet werden.
Für weitere Informationen siehe auch "Bodenschutz beim Bauen"
Gemeindeaufgaben
- Kontrolle, ob dem Baugesuch eine Schadstoffabklärung und ein Entsorgungskonzept beigelegt wurden (sofern notwendig)
- Verlangen eines Entsorgungsnachweises nach Bauabschluss
Vollzugshilfen für Gemeinden
Checkliste Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben (KVU-Ost) |
Merkblatt Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben (KVU-Ost) |
Formulare, Merkblätter und externe Links
Baugesuchsformular B80 Entsorgungskonzept |
Merkblatt Gebäudeschadstoffe - Umgang mit Asbest, PCB etc. beim Bauen |
Checkliste Gebäudeschadstoffe mit Entsorgungskonzept (BAFU) |
Merkblatt für Gemeinden Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben (Cercle déchets) |
Checkliste für Gemeinden Entsorgungskonzept und Schadstoffermittlung bei Bauvorhaben (Cercle déchets) |
Themenseite Asbest SUVA |
Website Polludoc |
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.