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Wärmepumpen
Die Wärmegewinnung mittels Erdwärmesonden erfreut sich auch in Appenzell Ausserrhoden weiterhin grosser Beliebtheit, da es sich um eine einheimische, erneuerbare Energiequelle handelt. Bereits etwa 10 m unter der Oberfläche weist das Erdreich eine annähernd konstante Temperatur auf, welche mit zunehmender Tiefe um rund 3°C pro 100 m zunimmt. Mit einem Erdsonden-Wärmepumpensystem kann in neuen Anlagen bereits ca. 3/4 der Heizenergie aus dem Erdreich gewonnen werden. Es ist sinnvoll, diese Energiequelle zu nutzen, wo immer der Grundwasserschutz dies zulässt. Die Bewilligungspflicht stellt sicher, dass öffentliche Interessen, insbesondere der Schutz des Grundwassers, gewahrt bleiben. Alternative Spezialformen der Erdwärmenutzung sind die Verwendung von Energiepfählen, Energiekörbe oder Erdkollektoren.
Erdwärmesonden: Vorgehen bei Interessen
- Selbständige Prüfung der Möglichkeit / Zulässigkeit von Erdwärmesonden im Geoportal (Karte Erdwärmesonden)
und / oder
kostenlose schriftliche Anfrage beim Amt für Umwelt mit dem Formular Gesuch zur Vorabklärung der Wärmenutzung per E-Mail
- Einreichung des Anlagegesuches über die Gemeinde
- Berichterstattung / Dokumentation Profilaufnahme nach Abschluss der Bohrung an das Amt für Umwelt
1a: Vorabklärung mittels Erdwärmesondenkarte
Die Erdwärmesondenkarte ist die massgebende Planungsgrundlage für Erdwärmesonden in Appenzell Ausserrhoden. Sie stützt sich auf die Gewässerschutzkarte sowie die Grundwasserkarte und berücksichtigt bekannte geologische Strukturen wie z.B. Karstgebiete, stark geklüftete Gesteinsformationen, Rutsch- und Bergsturzgebiete oder tektonische Störungszonen. Erdwärmesonden sind überall dort möglich, wo es die lokalen hydrogeologischen Verhältnisse erlauben.
Im Geoportal ist stets der aktuelle Stand Erdwärmesondenkarte über den Direktlink oder durch die Kartenauswahl Natur+Umwelt - Erdwärmesondenkarte einsehbar.Ein Infoblatt enthält die zugehörigen Erläuterungen:
Zulässigkeitsgebiete:
Unter Berücksichtigung der Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL, 2004) und der Vollzugshilfe Wärmenutzung aus Boden und Untergrund (BAFU, 2009) werden folgende drei Gebiete unterschieden:
- Gelber Bereich: EWS grundsätzlich möglich => bewilligungspflichtig => Baugesuch direkt über die Standortgemeinde des Bauvorhabens einreichen
- Brauner Bereich: EWS fallweise, evtl. mit Einschränkungen, möglich => Vorabklärung (evtl. hydrogeologisches Gutachten) notwendig => Gesuch zur Vorabklärung der Wärmenutzung direkt an Amt für Umwelt
- Roter Bereich: EWS nicht möglich
1b: Vorabklärung mittels schriftlicher Anfrage
Diese kostenlose Dienstleistung soll in einer frühen Planungsphase die grundsätzliche Möglichkeit einer Erdsondenbohrung oder eines Erdsondenfeldes beantworten. Diese Information kann - ohne die genauen Bedarfsdaten des Gebäudes (Sondenanzahl, Sondenlänge) zu kennen - ermittelt werden. Eine durchgeführte Vorabklärung ersetzt in keinem Fall das normale Anlagegesuch. Das entsprechende Anfrageformular steht zum Download bereit.
»» Link zum Gesuch zur Vorabklärung der Wärmenutzung
2.: Gesuchseinreichung bei der Gemeinde
Bohrungen jeglicher Art, insbesondere das Abteufen von Erdwärmesonden bedürfen einer Bewilligung der kantonalen Behörde. Die vollständig ausgefüllten Formulare sind der Standortgemeinde zusammen mit notwendigen Beilagen vollständig einzureichen. Die entsprechenden Gesuchsformulare stehen zum Download bereit.
Diesem Gesuch ist ein Situationsplan (1:500 oder 1:1'000) sowie ein Grundbuch- oder Katasterplanausschnitt (1:5'000 oder 1:10'000) beizulegen. Die Pläne können im Geoportal selber erstellt resp. ausgedruckt werden.
»» Link zum Hauptformular B1 (Baugesuch) und zum Zusatzformular B60 (Wärmepumpenanlage mit Erdsonde)
3.: Berichterstattung / Dokumentation Profilaufnahme (Kaution)
Appenzell Ausserrhoden verzichtet in seiner Bewilligungspraxis in den meisten Fällen auf ein vorgängig zu erstellendes hydrogeologisches Gutachten, verlangt aber die Dokumentation der Bohrung wie folgt:
- Bohrprotokoll
- geologische Profilaufnahme (durch ein von der Bohrfirma unabhängiges Geologiebüro)
- Bericht über sämtliche hydro-geologischen und geologischen Ereignisse sowie Feststellungen
- getroffene Massnahmen
- Plan mit den eingemessenen Sondenstandorten (Sondenköpfe) und den Verbindungsleitungen der Sondenköpfe zur Wärmepumpe
Für die Bohrbewilligung wird eine Kaution Fr. 1‘000.-- beim Gesuchsteller erhoben. Die Kaution bezweckt, dass die geforderte Abschlussdokumentation (siehe oben) eingereicht wird. Nach Erhalt der vollständigen Abschlussdokumentation wird die in Rechnung gestellte Kaution zinslos zurückerstattet.
»» Link zum Rückerstattungsantrag Kaution
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Oktober 2024
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