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Gesundheitsbranche
Spitäler
Spitäler sind in verschiedener Hinsicht umweltrelevant. Spezifisch sind der Anfall von medizinischen Sonderabfällen (Spritzen,Tupfer etc.), Badewasserdesinfektion bei Therapiebäder und weitere Hygienemassnahmen mit Auswirkungen auf die Gewässer. Den Spitälern kommt als Punktquelle von Pharmazeutika keine überragende Bedeutung zu, eine spezifische Vorbehandlung für Spitalabwässer ist in der Regel nicht erforderlich, eine Vorbehandlung bei entsprechenden Nebentätigkeiten wie Betrieb einer Grossküche, Unterhalt der Fahrzeugflotte etc. hingegen schon.
Zahnarztpraxen
Bei den Zahnarztpraxen stehen die Amalgamabscheidung und die Sanierung von alten, quecksilberkontaminierten Anschlussleitungen im Fokus, bei der Kieferorthopädie die Abscheidung von Gips (Modellierung) aus dem Abwasser. Der Vollzug erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit des Departementes Gesundheit und Soziales.
Zahnarztpraxen: Sonderfall Appenzell Ausserroden
Appenzell Ausserrhoden weist aufgrund der liberalen Gesundheitspolitik (kantonale Approbierung bis ca. 2006) mit ca. 18 Zahnärzten pro 10‘000 Einwohner nach wie vor die höchste Zahnarztdichte der Schweiz auf (Durchschnitt: 5 Zahnärzte pro 10‘000 Einwohner). Im Rahmen der zahnärztlichen Tätigkeit fällt bei der Amalgambearbeitung hochgiftiges Quecksilber an. Seit 1993 besteht deshalb die Pflicht für Zahnärzte, bei allen zahnärztlichen Behandlungseinheiten Amalgamabscheider (AMAB) mit 95 % Abscheideeffizienz zu installieren. Vor der Pflicht zum Einbau eines AMAB gelangte das Quecksilber in die Kanalisation, lagerte sich dort teils ab, teils wurde es mit dem Klärschlamm auf Landwirtschaftsflächen ausgebracht (seit 2006 darf Klärschlamm nur noch verbrannt werden; das Quecksilber wird je nach Anlage aus der Rauchgaswäsche zurückgewonnen oder mit Flugasche und Schlacke deponiert). Zusätzlich zum Einbau der AMAB müssen die alten Leitungen mit Quecksilberablagerungen saniert werden. Die Sanierungen finden bei Praxisübergaben und -aufgaben durch eine fachgerechte Spülung resp. Ersatz der alten Leitungen statt. Etwa die Hälfte der ca. 60 Zahnarztpraxen, in denen bereits vor der Pflicht zur Amalgamabscheidung praktiziert wurde, sind heute saniert.
Der flächendeckende AMAB-Einbau und die voranschreitende Sanierung der Altlasten führten dazu, dass der gesetzliche Grenzwert der Quecksilberbelastung im Klärschlamm von 5 g Quecksilber pro Tonne Trockensubstanz (5 g Hg/t TS) seit dem Jahr 2000 im Allgemeinen unterschritten wird.
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