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2025
Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG), Teilrevision (individuelle Prämienverbilligung)
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG) verabschiedet. Er hat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision zwei Ziele: Erstens sollen die finanziellen Mittel für die individuelle Prämienverbilligung im Kanton effektiver verteilt werden. Der Regierungsrat strebt an, mit den eingesetzten Mitteln mehr Personen finanziell zu entlasten als bisher. Das bestehende System stösst aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen an seine Grenzen; der Regierungsrat schlägt deshalb eine Flexibilisierung vor. Zweitens will er mit der Teilrevision den indirekten Gegenvorschlag des Bundesparlaments zur Eidgenössischen Prämien-Entlastungs-Initiative umsetzen.
Gesetz über private Sicherheitsunternehmen (GPS)
Der Regierungsrat hat am 18. Februar 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über private Sicherheitsunternehmen behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Private Sicherheitsunternehmen werden zunehmend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Verschiedene Dienstleistungen wie Geldtransporte, Eingangskontrollen vor Diskotheken oder Ordnungsdienste bei Sportveranstaltungen haben zu einem Boom der Sicherheitsbranche geführt. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind oft in heiklen Bereichen tätig, was eine genügende gesetzliche Regelung der Tätigkeiten notwendig macht. Bislang ist die Bewilligung von privaten Sicherheitsdiensten in Appenzell Ausserrhoden nur rudimentär geregelt (Art. 44 Polizeigesetz). Es ist deshalb unbestritten, dass in Bezug auf die privaten Sicherheitsdienste dringender Regelungsbedarf besteht, insbesondere da im neuen Polizeigesetz keine entsprechende Regelung mehr vorgesehen ist.
Das Ausüben von Sicherheitsdienstleistungen ist anspruchsvoll. Es braucht dafür qualifiziertes und gut geschultes Personal mit einwandfreiem Leumund. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl und die Ausbildung von Angestellten von Sicherheitsfirmen griffige Vorgaben bestehen.
Teilrevision des EG zum ZGB (Aufsicht Zivilstandswesen)
Der Regierungsrat hat die Vorlage für eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) betreffend die Aufsicht im Zivilstandswesen am 21. Januar 2025 behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Änderung von Art. 18 Abs. 3 EG zum ZGB vor. Gemäss der Änderung bestellt der Regierungsrat eine kantonale Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen und kann die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen. Das geltende kantonale Recht schliesst eine vollständige Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen auf einen anderen Kanton aus. Mit der Änderung soll rechtlich die Möglichkeit für eine entsprechende Delegation geschaffen werden.
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr