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Energie
Winterstromoptimierte PV-Anlagen (Modulneigungswinkel ≥ 75°) sowie PV-Anlagen in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen sollen in Zukunft gezielt unterstützt werden. Fördergesuche sind ab dem 1. Januar 2027 zwingend vor Baubeginn einzureichen.
Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2026, die weder auf Winterstromproduktion optimiert sind noch mit Wärmedämmmassnahmen kombiniert werden, gilt eine Übergangsfrist. Die Gesuchseinreichung ist auf Ende 2027 befristet.
»» Genehmigung durch den Kantonsrat am 24. August 2026; zum Kantonsratsgeschäft mit den detaillierten Bestimmungen
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April 2026
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