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Energie

Winterstromoptimierte PV-Anlagen (Modulneigungswinkel ≥ 75°) sowie PV-Anlagen in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen sollen in Zukunft gezielt unterstützt werden. Fördergesuche sind ab dem 1. Januar 2027 zwingend vor Baubeginn einzureichen.

Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2026, die weder auf Winterstromproduktion optimiert sind noch mit Wärmedämmmassnahmen kombiniert werden, gilt eine Übergangsfrist. Die Gesuchseinreichung ist auf Ende 2027 befristet.

»» Genehmigung durch den Kantonsrat am 24. August 2026; zum Kantonsratsgeschäft mit den detaillierten Bestimmungen

Themenbereiche

Förderung

Energiekonzept 2017-2025

Baubewilligung und Energienachweis

Erneuerbare Energien

Bauten und Anlagen

Energie- und Stromverbrauch

Recht und Vollzug

Erneuerbar Heizen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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April 2026
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