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Energie

Sommerlicher Wärmeschutz

Der Sommer ist da! Mit ihm kann jedoch die Aufheizung von Gebäuden zur Unbehaglichkeit führen. Nicht nur mit baulichen Massnahmen (z.B. Wärmedämmungen), sondern auch mit einem angepassten Nutzerverhalten (z.B. Nachtlüftung) können erträgliche Innentemperaturen und somit eine Komfortsteigerung erreicht werden. Energieschweiz hat Empfehlungen veröffentlicht, die Bauherrschaften und Planenden dabei helfen sollen, mit verschiedenen Mitteln ein angenehmes Raumklima zu schaffen.
»» Zu den Empfehlungen.

 

Anpassung PV Förderung ab 1.1.27

Winterstromoptimierte PV-Anlagen (Modulneigungswinkel ≥ 75°) sowie PV-Anlagen in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen sollen in Zukunft gezielt unterstützt werden. Fördergesuche sind ab dem 1. Januar 2027* zwingend vor Baubeginn einzureichen.

Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2026*, die weder auf Winterstromproduktion optimiert sind noch mit Wärmedämmmassnahmen kombiniert werden, gilt eine Übergangsfrist. Die Gesuchseinreichung ist auf Ende 2027 befristet.

Das vom Regierungsrat am 23. Juni 2026 angepasste Förderprogramm bedarf allerdings noch der Genehmigung des Kantonsrats.

* in Abhängigkeit der Genehmigung durch den Kantonsrat

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Themenbereiche

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Erneuerbar Heizen

Zusätzliche Informationen

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T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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April 2026
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