Inhalt

Energie

Impulsprogramm

Im Rahmen des Impulsprogramms des Klima- und Innovationsgesetzes werden seit dem 1. Januar 2025 diejenigen Bereiche verstärkt gefördert, bei welchen die Hürden für Effizienzmassnahmen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien am grössten sind. So wird die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen Elektrodirektheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit mindestens 15'000 Franken pro Gebäude unterstützt. Auch wurden die Beitragssätze für den Ersatz von grösseren Öl-, Gas- oder Elektro- direktheizungen durch erneuerbare Heizungssysteme mit einer Leistung über 70 kW massiv erhöht. Umfassende Gebäudehüllensanierungen werden nach wie vor mit einem zusätzlichen Bonus unterstützt. 
Zur kantonalen Förderung

Themenbereiche

Energiekonzept 2017-2025

Baubewilligung und Energienachweis

Bauten und Anlagen

Förderung

Erneuerbare Energien

Energie- und Stromverbrauch

Recht und Vollzug

Haus-Analyse

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

Gesuchsförderportal

Beitragsgesuche online erfassen
portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

Oktober 2024
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.