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Formulare und zugehörige Vollzugshilfen

Unter folgendem Link gelangen Sie zur schweizweiten Plattform für den Elektronischen Vollzug Energetischer Nachweise (EVEN):

https://www.energievollzug.ch/

Ab dem 01.01.2026 müssen in Appenzell Ausserrhoden alle Energienachweise zwingend über diese Plattform erstellt werden (PDF-Formulare können nicht mehr akzeptiert werden).

Bei Bauvorhaben mit einer Bewilligung vor dem 31.12.2025 sind die Abnahmeformulare der Ausführungskontrolle im PDF-Format zu verwenden:

Links zu den energierechtlichen Bestimmungen:

» bGS 750.1 Energiegesetz (kEnG)
» bGS 750.11 Energieverordnung (kEnV)

Anhänge kantonale Energieverordnung (kEnV):

  • Anhang 8: Anteil erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (anstelle EnFK-Vollzugshilfe EN-120)
  • Anhang 9: Eigenstromerzeugung (anstelle EnFK-Vollzugshilfe EN-104)

Vollzugshilfen zu den einzelnen Nachweisen (Hinweis: Bei Abweichungen zu den kantonalen Bestimmungen gilt das Ausserrhoder Recht):

EVEN - Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise

Zugang zum Portal: https://www.energievollzug.ch/

Schulungsvideo EVEN für Private Kontrolleurinnen und Kontrolleure sowie Fachpersonen: Schulungsvideo EVEN

Wegleitungen, Anleitungsvideos, Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Plattform selbst.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Fachspezialist/in Energie gesucht!

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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Oktober 2025
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.