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Formulare und zugehörige Vollzugshilfen
Unter folgendem Link gelangen Sie zur schweizweiten Plattform für den Elektronischen Vollzug Energetischer Nachweise (EVEN):
https://www.energievollzug.ch/
Ab dem 01.01.2026 müssen in Appenzell Ausserrhoden alle Energienachweise zwingend über diese Plattform erstellt werden (PDF-Formulare können nicht mehr akzeptiert werden).
Bei Bauvorhaben mit einer Bewilligung vor dem 31.12.2025 sind die Abnahmeformulare der Ausführungskontrolle im PDF-Format zu verwenden:
- Abnahmeformular Ausführungskontrolle für Appenzell Ausserrhoden - Baubewilligung
bis 31. Dezember 2022 - Abnahmeformular Ausführungskontrolle für Appenzell Ausserrhoden - Baubewilligung
ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025
Links zu den energierechtlichen Bestimmungen:
» bGS 750.1 Energiegesetz (kEnG)
» bGS 750.11 Energieverordnung (kEnV)
Anhänge kantonale Energieverordnung (kEnV):
- Anhang 8: Anteil erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (anstelle EnFK-Vollzugshilfe EN-120)
- Anhang 9: Eigenstromerzeugung (anstelle EnFK-Vollzugshilfe EN-104)
Vollzugshilfen zu den einzelnen Nachweisen (Hinweis: Bei Abweichungen zu den kantonalen Bestimmungen gilt das Ausserrhoder Recht):
EVEN - Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise
Zugang zum Portal: https://www.energievollzug.ch/
Schulungsvideo EVEN für Private Kontrolleurinnen und Kontrolleure sowie Fachpersonen: Schulungsvideo EVEN
Wegleitungen, Anleitungsvideos, Hilfestellungen und Informationen finden Sie auf der Plattform selbst.
Zusätzliche Informationen
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T: +41 71 353 09 49
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Oktober 2025
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.