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Gebietsfremde Pflanzen (Neophyten)

Als Folge der Globalisierung und der damit verbundenen Zunahme des Waren- und Personenverkehrs gelangen immer mehr Pflanzen aus fernen Gebieten in die Schweiz. Einige dieser gebietsfremden Pflanzen verbreiten sich invasiv, das heisst, sie breiten sich stark aus und beeinträchtigen die Gesundheit von Mensch und Nutztieren, die einheimische Flora und Fauna, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei und den Tourismus.

Weitere Informationen

In der Schweiz sind aktuell ca. 450 gebietsfremde Pflanzenarten (Neophyten) bekannt, welche sich etabliert haben und sich ohne menschliches Zutun vermehren können. Ein Grossteil dieser Pflanzen stellt kein Problem dar, sondern bereichert teilweise gar die Artenvielfalt. Einige wenige Arten jedoch sind den heimischen Pflanzen überlegen und verbreiten sich rasant auf deren Kosten (invasive Neophyten). Bei einigen weiteren Arten ist aus dem nahen Ausland bekannt, dass sie sich invasiv ausbreiten können.

Der Bund hat in der Freisetzungsverordnung die Arten mit dem grössten Schadpotenzial verboten und die Kantone zu deren Bekämpfung verpflichtet.

Neu auftretende invasive Neophyten früh zu erkennen und rechtzeitig koordinierte Massnahmen zu ergreifen (Früherkennung und Sofortmassnahmen) sind höchst effiziente Ansätze, um absehbare Probleme abzuwenden. In der Schwarzen Liste der invasiven gebietsfremden Pflanzen der Schweiz werden deshalb auch Arten aufgeführt, die hierzulande noch nicht vorkommen. Alle auf dieser und der sogenannten Watchliste erwähnten Pflanzen sollten überwacht und bei der Planung von Sofortmassnahmen berücksichtigt werden.

Neophyten in Appenzell Ausserrhoden

Seit 2007 werden in Appenzell Ausserrhoden sich invasiv ausbreitende Arten bekämpft. In der kantonalen Verordnung über den Umgang mit gebietsfremden Organismen (GOV) sind die Zuständigkeiten geregelt. Bei der Bekämpfung invasiver Arten liegt die Zuständigkeit bei der Pflanzenschutzfachstelle des Amtes für Landwirtschaft.

Der Kanton unterscheidet Neophyten in zu bekämpfende Arten, in vorerst nur zu kartierende Arten und in Arten, deren Entwicklung beobachtet wird. Alle dem Kanton bekannten Bestände sind im Geoportal erfasst und für alle ersichtlich. Für die Meldung von Standorten, welche uns noch nicht bekannt sind, sind wir dankbar

Zu bekämpfende Neophyten-Arten

Im Jahr 2007 wurde mit der Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs, des Drüsigen Springkrauts sowie der Ambrosia begonnen. Letztere gilt unterdessen als bekämpft. Es sind jedoch einige weitere problematische Arten dazugekommen. Zurzeit werden in Appenzell Ausserrhoden die folgenden sieben Arten als invasiver Neophyten bekämpft:

Neophyten-Arten unter Beobachtung

Einige Arten, von denen bekannt ist, dass sie ein grosses Potential haben sich invasiv zu vermehren und von denen bereits diverse ausgewilderte Standorte bekannt sind, werden in Appenzell Ausserrhoden kartiert, um den Fortlauf einer allfälligen Invasion zu beobachten. Dies sind:

Vorgehen bei Bauvorhaben

Gemäss Art. 15 Abs. 3 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV, SR 814.911) muss Aushub, der mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Anhang 2 belastet ist, am Entnahmeort verwertet oder so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung dieser Organismen ausgeschlossen ist.

Falls im Projektperimeter Neophyten festgestellt werden sollten, ist sicher zu stellen, dass keine Verschleppung von Pflanzenteilen/Samen mit entnommenem Erdmaterial erfolgt. Belastetes Material ist nach Möglichkeit wieder vor Ort zu verwenden, Maschinen und Werkzeuge sind sorgfältig von Erdresten und Pflanzenteilen zu reinigen (Ladeflächen, Mulden, Reifen, Baggerraupen, Baggerschaufeln, Mähmaschinen etc.). Bei grösseren Vorkommen resp. Entsorgungsaktionen wird empfohlen, das Amt für Umwelt (René Glogger, Tel. +41 71 353 65 68) zwecks Beratung beizuziehen.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

 

Die Gemeinde als Eigentümerin von öffentlichen Anlagen und Strassen ist verpflichtet, die vom Kanton bezeichneten Arten zu bekämpfen.

Kantonsaufgaben

 

Der Kanton sorgt dafür, dass invasive Neophyten bekämpft werden. In besonders empfindlichen Gebieten (Naturschutzgebiete, an Gewässern, im Wald, in Landschaftsschutzzonen etc.) übernimmt der Kanton die Bekämpfung.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Meldestelle

René Glogger
Telefon +41 71 353 65 68
rene.glogger@clutterar.ch