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Bewilligung und Kontrolle der Mobilfunkantennen
Mit der NIS-Verordnung hat der Bund einen Rahmen gesetzt, damit Projekte für neue Basisstationen in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien und Verfahren beurteilt werden können.
Weitere Informationen
Zuständig für die umweltrechtliche Bewilligung und die Beurteilung der NIS-Immissionen ist das kantonale Amt für Umwelt. Für eine Baubewilligung ausserhalb Bauzonen braucht es auch die Zustimmung des kantonalen Amts für Raum und Wald. Für die baurechtliche Beurteilung und Bewilligung für Antennen innerhalb der Bauzone ist die Gemeinde zuständig.
Bei der umweltrechtlichen Prüfung und Bewilligung wird seit 2010 nicht mehr zwischen den verschiedenen Mobilfunkdiensten (Generationen) unterschieden.
Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton
Gemeindeaufgaben
- Baurechtliche Bewilligung der Sendeanlagen
Kantonsaufgaben
- Umweltrechtliche Bewilligung der Sendeanlagen
- Kontrolle der Sendeanlagen betreffend Einhaltung der NISV
- Auskunft an die Bevölkerung
Vollzugshilfen für Gemeinden
Ihre Rechte als Bürgerinnen und Bürger
Baugesuche für die Errichtung von neuen Mobilfunkantennen müssen von der Standortgemeinde während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Auflage können Anwohnerinnen und Anwohner, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse haben, bei der Gemeinde Einsprache erheben.