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Bewilligung und Kontrolle der Mobilfunkantennen

Mit der NIS-Verordnung hat der Bund einen Rahmen gesetzt, damit Projekte für neue Basisstationen in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien und Verfahren beurteilt werden können.

Weitere Informationen

Zuständig für die umweltrechtliche Bewilligung und die Beurteilung der NIS-Immissionen ist das kantonale Amt für Umwelt. Für eine Baubewilligung ausserhalb Bauzonen braucht es auch die Zustimmung des kantonalen Amts für Raum und Wald. Für die baurechtliche Beurteilung und Bewilligung für Antennen innerhalb der Bauzone ist die Gemeinde zuständig.

Bei der umweltrechtlichen Prüfung und Bewilligung wird seit 2010 nicht mehr zwischen den verschiedenen Mobilfunkdiensten (Generationen) unterschieden.

Spezielle Hinweise zur Bewilligungspraxis für 5G.

Aufgabenteilung Gemeinden - Kanton

Gemeindeaufgaben

  • Baurechtliche Bewilligung der Sendeanlagen

Kantonsaufgaben

  • Umweltrechtliche Bewilligung der Sendeanlagen
  • Kontrolle der Sendeanlagen betreffend Einhaltung der NISV
  • Auskunft an die Bevölkerung

Vollzugshilfen für Gemeinden

Ihre Rechte als Bürgerinnen und Bürger

Baugesuche für die Errichtung von neuen Mobilfunkantennen müssen von der Standortgemeinde während 20 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Auflage können Anwohnerinnen und Anwohner, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse haben, bei der Gemeinde Einsprache erheben.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.