Inhalt

Gewässerschutz auf der Baustelle

Baustellenabwässer enthalten oft viel mineralische Feinstoffe. Diese Trübstoffe führen zu unerwünschten Ablagerungen in den Kanalisationen und belasten Kläranlagen und Gewässer. Der Umgang mit alkalischem Wasser, wassergefährdenden Stoffen, Bohrabwasser, Bauabfällen etc. ist daher kritisch. 

Betonabwasser

Wo mit Beton gearbeitet wird und wo Beton in Kontakt mit Wasser kommt (Regen-, Wasch- oder Sickerwasser), ist mit einem erhöhten Laugengehalt im Abwasser zu rechnen. Das Wasser zeigt nach Kontakt mit Zement einen erhöhten pH-Wert (pH 9-13) und wird fischgiftig. Alkalisches Betonwasser muss wiederverwendet werden oder nach dem Absetzen auf pH 6.5-9.0 neutralisiert (in der Regel mit CO2-Gas) und auf eine Kläranlage abgeleitet werden.

Zement und Beton sind heute im Verhältnis zu anderen Baukosten relativ günstig. Beton wird vermehrt und breit eingesetzt (zur Hangstabilisierung, zum Abdichten und Eindecken sowie zur Erstellung von Sauberkeitsschichten). Folglich muss nicht nur beim Waschen von Mischbehältern und Gerätschaften mit alkalischem Wasser gerechnet werden, sondern grundsätzlich auch nach Fertigstellung einer Baute durch nachlaufende Sickerwässer. Auch die Bearbeitung von altem, historischem Beton und der Einsatz von Recyclingmaterial wie Betongranulat können zu einem erhöhten pH-Wert im Kontaktwasser führen.

Die Betonchemie wird zunehmend komplexer, die Kontrolle auf der Baustelle bleibt einfach: Ein erhöhter pH-Wert kann mittels pH-Indikatorpapier (Farbskala) nachgewiesen werden.

Bohrschlamm

Bei der Erstellung von Erdwärmesonden fallen erhebliche Mengen an Bohrschlamm und Abwasser an, die bei unsachgemässer Entsorgung zu Umweltbelastungen oder Schäden bei den Entsorgungsanlagen führen können. Das Material ist in der Regel frei von wassergefährdenden Stoffen. Das unbehandelte Abwasser enthält jedoch grosse Mengen an Feststoffen. 

Bohrwasser darf nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet werden, auch wenn dieses keine Zusatzstoffe enthält und pH-neutral ist. Die Einleitbedingungen nach eidg. Gewässerschutzverordnung (GSchV, Anhang 3.2) sind diesbezüglich sehr strikt: Die Grenzwerte für die Trübung (Snellen > 30 cm) und auch die Feststoffkonzentration (20 mg/l GUS) können auch nach Behandlung über Absetzbecken in der Regel nicht eingehalten werden.

Bei der natürlichen Trübung von Bachläufen bei Regenereignissen führen diese mehr Wasser und die Partikel (Humus, grobkörniger Sand etc.) weisen auch eine andere Qualität auf als bei Bohrungen (kleine, mineralische und scharfkantige Partikel). Bohrpartikel können den Lebensraum Gewässersohle und die Organe von Wassertieren dauerhaft schädigen.

Die Norm der SIA 431 (Baustellenentwässerung) von 1997 sieht für Bohrwasser eine Rezirkulation/Wiederverwendung (1. Priorität), Versickerung (2. Priorität, falls Versickerungskörper genügend leistungsfähig ist und nicht kolmatiert), oder dann die Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation (3. Priorität) resp. Ableitung in ein Gewässer vor (4. Priorität, nur in Ausnahmefällen und mit zusätzlichen Massnahmen wie Absetzbecken, Flockungsstufe etc. zulässig).

Das Merkblatt Entsorgung von Borschlamm fasst die wichtigsten Punkte im Umgang mit Bohrschlamm und Bohrwasser übersichtlich zusammen.

Allgemeine Publikationen

Merkblatt Umweltschutz auf der Baustelle

Vollzugsordner Umweltschutz auf der Baustelle (nur Papierversion)
Merkblatt SIA 431
Merkblatt Bauen im Gewässerschutzbereich Au
Merkblatt Bauen in der Grundwasserschutzzone
Merkblatt Entsorgung von Bohrschlamm

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.