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Haustechnik

Durch die steigenden Komfortansprüche und den technischen Fortschritt werden die installationstechnischen Einrichtungen in Bauten immer umfangreicher und komplexer. Auch in der Haustechnik sind somit neue Rahmenbedingungen und Anforderungen nötig, um energiegerechtes und ökologisches Bauen zu fördern.

Als haustechnische Anlagen werden Anlagen zur Wärmeerzeugung-, -speicherung, -verteilung und -abgabe sowie lüftungstechnische Anlagen bezeichnet. Darunter fallen z.B. Heizungen, Thermostatventile, Boiler, Ventilatoren, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen usw.

Stand der Technik (Art. 1, 14, 15, 17 kEnV)

Haustechnische Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser ist für die Erstellung, den Ersatz und die Änderung haustechnischer Anlagen als Mindestanforderung festgelegt.

Abwärmenutzung (Art. 16 kEnV)

Im Gebäude anfallende Abwärme muss genutzt werden, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Abwärme entsteht z.B. durch Erzeugung von Kälte oder aus gewerblichen und industriellen Prozessen. In der Haustechnik lassen sich in der Abwärmenutzung drei Schwerpunkte bestimmen:

  • die Nutzung der Abwärme aus lüftungstechnischen Anlagen (am häufigsten)
  • die Nutzung der Abwärme von Kältemaschinen ist sinnvoll, wenn während der Laufzeit einer Anlage ein Wärmebedarf vorhanden ist (z.B. Nutzung der Abwärme für Warmwasser im gleichen Gebäude)
  • die Abwärmenutzung aus "Grauwasser" ist energetisch sinnvoll, aber noch wenig verbreitet
    In Hallenbädern könnte z.B. eine Wärmerückgewinnung aus dem Beckenablauf, dem Filterspül- und dem Duschenabwasser installiert werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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Oktober 2024
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