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Elektrodirektheizungen jetzt ersetzen

Im letzten Jahr wurden im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Rahmen des Gebäude- und des Impulsprogramms zahlreiche Massnahmen umgesetzt. Über die gesamte Lebensdauer dieser Massnahmen betrachtet, können damit jährlich 6,85 GWh (6'850'000 kWh) Energie eingespart beziehungsweise fossile Energieträger durch erneuerbare Energie ersetzt werden. Das bestätigt das nach wie vor grosse Interesse der Ausserrhoder Bevölkerung an energetischen Sanierungen. Und das Interesse ist berechtigt: Investitionen in moderne, auf erneuerbaren Quellen basierende Wärmeerzeugungssysteme und in die energetische Verbesserung der Gebäudehülle leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern zahlen sich auch über die Lebensdauer der Massnahmen aus. Insbesondere tiefere Energiekosten tragen dazu bei, dass sich die Investitionen langfristig rechnen. 

Mit dem Impulsprogramm, das 2025 vom Bund lanciert wurde, wird unter anderem der Ersatz dezentraler Elektrodirektheizungen durch mit erneuerbaren Energien betriebene Heizsysteme mit sehr grosszügigen Förderbeiträgen finanziell unterstützt. Gerade hier besteht im Kanton Appenzell Ausserrhoden ein grosser Handlungsbedarf. Etwa jedes zehnte Ausserrhoder Gebäude wird dezentral beheizt, überwiegend mit Elektrodirektheizungen. Diese wandeln Strom direkt in Wärme um. Eine Kilowattstunde Strom ergibt maximal eine Kilowattstunde nutzbare Wärme. Wärmepumpen nutzen hingegen zusätzlich die Wärme aus der Umwelt. Mit einer Kilowattstunde Strom können sie deshalb drei- bis fünfmal mehr Wärme bereitstellen. Der Stromverbrauch für das Heizen lässt sich damit deutlich reduzieren.

Infolge des finanziellen Entlastungspakets des Bundes wird es das Impulsprogramm voraussichtlich ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr geben. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit mehrheitlich Elektrodirektheizungen lohnt sich ein rascher Ersatz deshalb besonders: Noch können sie von grosszügigen Förderbeiträgen profitieren und gleichzeitig ihre Energiekosten senken. Hinzu kommt: Die Neuinstallation von Elektrodirektheizungen ist bereits seit vielen Jahren verboten. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem eine Sanierungspflicht bis Ende 2037 (Art. 22a kantonales Energiegesetz).

Gerade deshalb gilt: Die Zeit zum Umsteigen ist jetzt. Wer frühzeitig handelt, profitiert von hohen Förderbeiträgen und steuerlichen Vorteilen. Gleichzeitig leistet jeder Umstieg einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Wichtig: Gesuche müssen vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden.

»» Informationen zu den Förderbeiträgen

»» Zum Förderportal: https://portal.energie-foerderung.ch/

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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April 2026
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