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Steuerliche Abzüge für energetische Investitionen
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Als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.
Auskünfte erteilt die kantonale Steuerverwaltung, Tel. +41 71 353 63 21
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Zusätzliche Informationen
Neutrale Energieberatung
T: +41 71 353 09 49
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April 2024
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich