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Steuerliche Abzüge für energetische Investitionen
Als Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.
Auskünfte erteilt die kantonale Steuerverwaltung, Tel. +41 71 353 63 21
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Zusätzliche Informationen
Neutrale Energieberatung
T: +41 71 353 09 49
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Oktober 2024
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.