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Energie
Bauten und Anlagen
Bauten, Anlagen oder Teile davon sowie damit zusammenhängende Ausstattungen und Ausrüstungen (Haustechnik) sind derart zu erstellen, zu betreiben und zu unterhalten, dass eine sparsame und rationelle Energieverwendung gewährleistet ist. |
Kontrollpunkte
- Stimmen die Wärmedämmprodukte (Materialstärken, Lambda-Werte) sowie die Fenster (Verglasungsart, Materialisierung Glasabstandhalter, U-Werte) mit dem bewilligten Energienachweis überein?
- Entspricht der installierte Wärmeerzeuger sowie die Wärmeverteilung dem bewilligten Energienachweis?
- Sind Vorbereitungsarbeiten für Beschattungssysteme zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes ersichtlich (z.B. Nischen/Montageinlagen für Raffstoren bzw. Fensterläden)?
Weiterführende Unterlagen
- Energienachweis Basisformular, technische Formulare und zugehörige Vollzugshilfen (EN-1 bis EN-16)
- SIA-Normen gemäss geltendem Recht (kEnG / kEnV)
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Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.