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Vorabklärungen (Baugesuchs-/Planunterlagen)

Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept

 

Bei Rückbauten von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss eine Schadstoffabklärung und zudem bei einem Anfall von mehr als 200 m3 Bauabfällen ein Entsorgungskonzept vorliegen.

Kontrollpunkte

  • Liegt - falls erforderlich - eine Schadstoffabklärung und ein Entsorgungskonzept vor?
  • Wurde der Aushub als Teil der Bauabfälle einkalkuliert?
  • Wurde Abfallmenge und Entsorgungsweg (z.B. Deponietyp) angegeben?
  • Wurde die Schadstoffabklärung bei > 200 m3 Bauabfällen durch einen Spezialisten durchgeführt?
  • Wurden Schadstoffe auch bei einer Selbstdeklaration (< 200 m3) angegeben?
  • Ist der Umgang (Entsorgung) mit der asbesthaltigen Eternitfassade korrekt?

Weiterführende Unterlagen

»» Link zur Rubrik Abfall > Bauabfälle > Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept

Installationsplan mit Entwässerungskonzept (Bauphase)

 

Bei Bauvorhaben mit Gebäudevolumen von mehr als 3'000 m3 ist vor Baubeginn ein Installationsplan mit Entwässerungskonzept einzureichen.

Kontrollpunkte

  • Wurde - falls erforderlich - der Installationsplan mit Entwässerungskonzept eingereicht?
  • Wird das Baustellenabwasser gemäss dem Konzept gefasst, behandelt und eingeleitet?
  • Stimmen die Materiallager, der Umschlag und die Lagerung von Treibstoffen sowie die Lage und die Beschaffenheit der Installationsplätze mit dem Plan überein?
  • Kennen die zuständigen Ansprechpersonen die im Entwässerungskonzept vorgesehene Massnahmen? 

Weiterführende Unterlagen

  • Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, SIA Empfehlung 431, Entwässerung von Baustellen, 1997

»» Link zur Rubrik Bauen und Umweltschutz > Gewässerschutz auf Baustelle

Kanalisationsplan (Liegenschaftsentwässerung)

 

Nach Abschluss des Bauvorhabens ist ein Ausführungsplan der Liegenschaftsentwässerung zu erstellen und unaufgefordert der Gemeinde zuzustellen.

Kontrollpunkt

  • Liegt ein Entwässerungsplan für Schmutz- und Meteorwasser vor?

»» siehe Kapitel Gewässerschutz > Liegenschaftsentwässerung
»» siehe Kapitel Gewässerschutz > Versickerungs- und Retentionsanlagen

Radonschutz

 

Bei Gebäuden mit Naturkeller oder erdberührenden Räumen mit Personenaufenthalt von mehr als 15 Stunden pro Woche müssen bauliche Radonschutzmassnahmen umgesetzt werden.

Kontrollpunkte

  • Wurden nötigenfalls bauliche Massnahmen vorgesehen?
  • Wurden nötigenfalls Messungen zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte veranlasst?

»» Link zur Rubrik Radon > Radonschutz im Baubewilligungsverfahren

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35