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IP-14 Bonus Gebäudehülleneffizienz

Boni zur Förderung von umfassenden Gebäudehüllensanierungen im Zusammenhang mit M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.

Gesamtsanierungsbonus (HFM-Variante 1): alle Hauptflächen saniert

Bonusbeitrag: flächenabhängig nach sanierter Bauteilfläche

Fr. 30.-- pro m2

Der maximale Förderbeitrag pro Vorhaben und Massnahme beträgt Fr. 100'000.--. 

Einzureichende Unterlagen

beim Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes
    (siehe https://www.geoportal.ch/ktar)
  • Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der zu sanierenden Gebäudeteile
  • Offerten der zu sanierenden Gebäudeteile (Dach, Fassade)
  • nachvollziehbare Flächenberechnung
  • Energetische Kennzahlen (U-Wert Berechnung)

 

beim Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular (wird im Gesuchsförderportal generiert)
  • Aktuelle Fotos der Gebäudeansichten und der sanierten Gebäudeteile
  • Rechnungen der sanierten Gebäudeteile (Dach, Fassade)
  • nachvollziehbare Flächenberechnung
  • Energetische Kennzahlen (U-Wert Berechnung)

Bedingungen

  1. Übergeordnet gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes (bGS 750.1) und der kantonalen Energieverordnung (bGS 750.11), namentlich die Bestimmungen der kantonalen Energieverordnung (Art. 26 bis Art. 29) bezüglich Einreichung der Gesuche und Entscheid, Ausrichtung der Förderungsbeiträge, Rück­zahlung des Förderbeitrages und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger.
  2. Die Bestimmungen der Klimaschutz-Verordnung (KlV) und zugehöriger Vollzugsrichtlinien sind verbindlich.
  3. Bauten und Anlagen des Bundes und der Kantone sind nicht förderberechtigt.
  4. Das bestehende Gebäude muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden.
  5. Beitragsberechtigt sind nur Sanierungen an Gebäuden, welche vor 2000 erstellt wurden.
  6. Der Beitragssatz darf maximal 50 % der massnahmenbedingten Gesamtinvestitionen betragen. Der Förderbeitrag der Basismassnahme M-01 ist dabei mitzuberücksichtigen. Bei Eigenleistung werden maximal die Materialkosten bezahlt.
  7. Beitragsberechtigt gemäss „Gesamtsanierungsbonus: alle Hauptflächen saniert“ sind Sanierungen, wenn mindestens gesamthaft 90 % der Hauptflächen (Fassade und Dach; exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) gemäss den Anforderungen gleichzeitig saniert und nach M-01 gefördert werden.
  8. Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Die Auslegung erfolgt nach der Vollzugshilfe HFM 2015.
  9. Das Gebäude ist gemäss den eingereichten Unterlagen zu sanieren. Änderungen an der Gebäudehülle, die den Energieverbrauch nachteilig beeinflussen, haben die Aberkennung des Förderbeitrages zur Folge.
  10. Der Bonus wird nur im direkten Zusammenhang mit einer Förderzusage gemäss Massnahme M-01 und bei zeit­gleicher Gesuchseinreichung und anschliessender Ausführung gewährt.
  11. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschlussformular mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
  12. Nicht anspruchsberechtigt sind Massnahmen,
    a. die in Unternehmen umgesetzt werden, welche einer Ver­minderungsverpflichtung nach dem CO2-Gesetz unterliegen oder am Emissionshandel teilnehmen;
    b. die im Rahmen von Vereinbarungen mit dem Bund nach Artikel 4 Absatz 3 des CO2- Gesetzes zur Erreichung des gesetzlichen Reduktionsziels umgesetzt werden, wenn damit keine zusätzliche Emissionsverminderung erzielt wird;
    c. die bereits anderweitig durch den Bund oder eine private Organisation im Klimabereich unterstützt werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

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portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

Oktober 2024
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.