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Baustellenkontrolle (Gemeinden)

Gemäss kantonalem Umwelt- und Gewässerschutzgesetz UGsG (bGS 814.0) kontrollieren die Gemeinden auf Baustellen, ob die für die Bauphase geltenden Vorschriften des Umwelt- und Gewässerschutzrechts eingehalten werden. Mit diesen Kontrollen auf den Baustellen wird überprüft, ob bei den Bauarbeiten die Abwasser- und Abfall-Entsorgung korrekt erfolgen, der Boden und die Gewässer nicht verschmutzt und die lufthygienischen Vorschriften sowie der Lärmschutz eingehalten werden.

Zu kontrollierende Bereiche

Vorabklärungen (Bau- gesuchs-/Planunterlagen)

Abfallverwertung und Entsorgung

Gewässerschutz

Lärmschutz und Luftreinhaltung

Checkliste als PDF

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Sekretariat eingeschränkt erreichbar

Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.

Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.