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Baustellenkontrolle (Gemeinden)
Gemäss kantonalem Umwelt- und Gewässerschutzgesetz UGsG (bGS 814.0) kontrollieren die Gemeinden auf Baustellen, ob die für die Bauphase geltenden Vorschriften des Umwelt- und Gewässerschutzrechts eingehalten werden. Mit diesen Kontrollen auf den Baustellen wird überprüft, ob bei den Bauarbeiten die Abwasser- und Abfall-Entsorgung korrekt erfolgen, der Boden und die Gewässer nicht verschmutzt und die lufthygienischen Vorschriften sowie der Lärmschutz eingehalten werden.
Zu kontrollierende Bereiche
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.