Inhalt
Abfallverwertung und Entsorgung
Umgang mit Boden
Beim Bauen muss Boden und Bodenaushub sorgfältig behandelt werden, damit die Fruchtbarkeit erhalten bleibt. |
Kontrollpunkte
- Wurden Ober- und Unterboden getrennt abgetragen?
- Werden abgetragener Ober- und Unterboden ausserhalb von Gewässerschutzzonen gelagert?
- Ist Boden, der für Überfahrten beansprucht wird, mit einer Piste oder Baggermatratze geschützt?
- Wurde bei Flächen für Unterbodendepots nur der Oberboden abgetragen?
- Sind Oberbodendepots direkt auf den gewachsenen Boden gelegt worden?
Weiterführende Unterlagen
- Merkblatt Bodenschutz bei Tiefbauarbeiten AR/AI
- Merkblatt Rekultivieren in der Landwirtschaft AR/AI
- Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt Nr. 10, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 2001
- Wegleitung über die Verwertung von ausgehobenem Boden (Wegleitung Bodenaushub), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Dezember 2001
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Unverschmutzter Aushub
Unverschmutzter Aushub muss wenn möglich vor Ort wiederverwendet und dazu sachgerecht zwischengelagert werden. |
Kontrollpunkte
- Wurde das Aushub- und Ausbruchmaterial soweit als möglich für eine spätere Wiederverwertung auf der Baustelle zwischengelagert?
- Wurde der gewachsene Ober- und Unterboden bei der Anlegung der Zwischenlager vorgängig entfernt?
- Wird das Aushubmaterial getrennt von anderen Bauabfällen gelagert, z.B. von Holz, Humus, Beton- und Mauerwerk, Kunststoffen, Ziegeln etc.?
- Befinden sich die Zwischenlager ausserhalb von Gewässerschutzzonen?
- Wird Aushubmaterial, welches nicht vor Ort wiederverwendet werden kann, einer zulässigen Wiederverwertung zugeführt?
Weiterführende Unterlagen
- Auszug aus der Richtlinie über die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
- Merkblatt Verwertung und Entsorgung von Boden und Aushub, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), in Zusammenarbeit mit den Abfall-Fachstellen der Kantone AG, GR, LU, NW, OW, UR, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, ZG, ZH und dem Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz (ARV)
- Merkblatt Entsorgung von Aushub, Umweltschutzdirektoren der Kantone UR, SZ, NW, OW, LU, ZG
Erstellung der Baupiste
Zur Erstellung von Baupisten dürfen nur Materialien verwendet werden, welche später nicht zu einer Belastung des Untergrundes führen können. |
Kontrollpunkt
- Wurde zur Erstellung der Baupiste nebst naturbelassenem Kies nur Recycling-Kiessand P oder Kiessand B verwendet?
Weiterführende Unterlagen
- Richtlinie über die Vewertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
- Richtlinie Verwertung mineralischer Bauabfälle, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
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Baustellenabfälle
Um zu gewährleisten, dass Abfälle einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden, sind diese bereits auf der Baustelle getrennt zu sammeln (Mehrmuldenkonzept) oder einer Bauabfallsortieranlage zuzuführen. |
Kontrollpunkte
- Kann nachgewiesen werden, dass die Abfälle einer bewilligten Abfallsortieranlage zugeführt werden?
- Befinden sich in der/den Mulde(n) keine Sonderabfälle (Farben/Lacke, Bauchemikalien etc.)?
- Sind auf der Baustelle keine Rückstände von Abfallverbrennungen sichtbar (Feuerstelle, Asche in der Abfallmulde etc.)?
- Werden keine Abfälle in der Baugrube oder sonst auf dem Gelände abgelagert?
- Liegen die Entsorgungsnachweise vor?
Weiterführende Unterlagen
- Merkblatt Umweltschutz auf der Baustelle AR/AI (siehe Kapitel 3.1)
- Das Mehr-Mulden-Konzept des SBV
- Merkblatt Umweltschutz auf Baustellen, AFU und AWE SG
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Neophytenstandorte
Ist von einem Bauvorhaben ein Neophytenstandort betroffen, ist dafür zu sorgen, dass kein keimfähiges Pflanzenmaterial (Wurzeln, Rhizome, Samen) verschleppt wird. Anfallendes Aushubmaterial im Perimeter von Neophytenstandorten ist vor Ort wiederzuverwenden oder sachgerecht zu entsorgen. |
Kontrollpunkte
- Wurde vorgängig abgeklärt, ob vom Bauvorhaben ein Neophytenstandort betroffen ist?
- Wurde vor Baubeginn das Vorgehen mit dem Amt für Umwelt abgesprochen?
- Wurde oberirdisches Pflanzenmaterial vor Baubeginn fachgerecht bekämpft und sachgerecht entsorgt?
- Sind Massnahmen getroffen worden, um eine Verschleppung von keimfähigem Pflanzenmaterial zu verhindern?
- Wurde allfällig anfallendes, mit Neophytenmaterial verunreinigtes Aushubmaterial vor Ort wiederverwertet oder sachgerecht entsorgt?
Weiterführende Unterlagen
- Umgang mit abgetragenem Boden, der mit invasiven gebietsfremden Pflanzen nach Anhang 2 FrSV belastet ist - Empfehlung der AGIN für den Vollzug von Art. 15, Abs. 3 FrSV
- Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen und Deponien. Merkblatt der Bau- und Umweltdirektion Kanton BL
- Merkblatt Neophyten auf Baustellen, Zentralschweizer Kantone
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV)
- Verordnung über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen (GOV)
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Belastete Standorte
Werden Belastungen des Untergrundes festgestellt (Geruch, Verfärbungen, Fremdstoffe wie Bauschutt oder Kehricht), muss belastetes Aushubmaterial getrennt gesammelt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Zudem muss das Amt für Umwelt kontaktiert werden. |
Kontrollpunkte
- Wurde gegebenenfalls das belastete Material vom restlichen, sauberen Aushub getrennt und in gedeckten Mulden zwischengelagert?
- Wurde das Amt für Umwelt informiert?
- Wurde sämtliches belastetes Material entfernt?
Weiterführende Unterlagen
- Auszug aus der Richtlinie über die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie) des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) (siehe Kapitel 2.3)
- Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) vom 26. August 1998
- Merkblatt Bauen auf Altlasten und belasteten Standorten des Kantons AG
- Merkblatt Bauen auf belasteten Standorten der Umweltdirektionen der Kantone UR, SZ, NW, OW, LU und ZG
»» Link zur Rubrik Altlasten > KbS > Bauen auf belasteten Standorten
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.