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Kantonale Förderung

Wer bei seinem Bau- oder Umbauprojekt auf erneuerbare Energien setzt, kann mit  Unterstützung rechnen. Mit einem Anreiz- und Förderungsprogramm wird eine aktive und innovative Energiepolitik betrieben. Anstelle von Vorschriften werden Anreize für eine rationelle Energienutzung geschaffen. Eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie trägt zu einer Reduktion des Kohlendioxid-Ausstosses, und damit zur Verminderung des Treibhauseffektes bei. Die Unterstützung von moderner Haustechnik und überdurchschnittlich guten Neubauten und Sanierungen schafft Anreize für Gewerbe und Wirtschaft in der Region.

Ablauf Gesuchs-Eingabe - GEBÄUDEPROGRAMM

  1. Fördergesuch
    Beantragen Sie den Förderungsbeitrag online unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar (kein Download).
  2. Einreichen des Gesuchs
    Das Gesuch ist vor Inangriffnahme eines Vorhabens zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Verein Energie AR/AI einzureichen. Auf Gesuche, welche erst später eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
  3. Prüfung des Gesuchs
    Nach erfolgreicher Prüfung des Beitragsgesuchs erhalten Sie vom Verein Energie AR/AI per Post eine Beitragszusicherung. Bitte beachten Sie, dass die Betragszusicherung für Förderbeiträge unabhängig von einem Baubewilligungs- oder Meldeverfahren erfolgt. Führen Sie das Bewilligungsverfahren vor Umsetzung der Massnahme durch. Informationen erhalten Sie bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde.
  4. Gültigkeit der Beitragszusicherung
    Die Gültigkeit der Beitragszusicherung ist auf zwei Jahre befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Auf begründeten und vor Fristablauf schriftlich eingereichten Antrag kann der Verein Energie AR/AI eine einmalige Fristverlängerung gewähren. Falls absehbar ist, dass sich die Umsetzung verzögert, setzen Sie sich bitte unbedingt vor Fristablauf mit dem Verein Energie AR/AI in Verbindung.
  5. Abschluss
    Nach Abschluss des Vorhabens senden Sie die erforderlichen Beilagen an den Verein Energie AR/AI. Dieser überprüft die Einhaltung der Beitragsbedingungen.
  6. Auszahlung
    Nach der erfolgreichen Abschlusskontrolle wird Ihr Förderungsbeitrag ausbezahlt.

Ablauf Gesuchs-Eingabe - PHOTOVOLTAIK

  1. Einreichen des Gesuchs
    Das Gesuch ist nach der Inbetriebnahme der Anlage und nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Amt für Umwelt einzureichen. Auf Gesuche, die früher eingereicht werden oder die keine rechtskräftige Verfügung zur definitiven Festsetzung der Einmalvergütung des Bundes aufweisen, wird nicht eingetreten.
  2. Fördergesuch
    Beantragen Sie den Förderungsbeitrag online unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar (kein Download).
    Das ausgedruckte und unterschriebene Gesuchsformular ist dem Amt für Umwelt per Post zuzustellen.
  3. Prüfung des Gesuchs
    Nach erfolgreicher Prüfung des Beitragsgesuchs erhalten Sie vom Amt für Umwelt per Post eine Auszahlungsverfügung. 
  4. Auszahlung
    Nach Ablauf der Rekursfrist wird Ihr Förderungsbeitrag ausbezahlt.

Gesuchs-Förderportal

Sie wollen ein Fördergesuch stellen?

Hier kommen Sie zum Förderportal von Appenzell Ausserrhoden

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gesuche nur noch elektronisch erfassen können (das Generieren der Formulare erfolgt online via Förderportal, kein Download). Nach der Erfassung müssen Sie das Gesuch ausdrucken, unterschreiben, mit den notwendigen Beilagen ergänzen und der Bearbeitungsstelle per Post zur Prüfung zustellen.

Ziele und Anforderungen

Die wesentlichen Ziele des Förderprogramms Energie sind eine verstärkte Förderung im Bereich Gebäudehülleneffizienz und die Intensivierung der bisherigen Förderung der erneuerbaren Wärme.

Wer Fördergelder beantragt, muss im Vorfeld gewisse Bedingungen erfüllen, welche in der kantonalen Verordnung über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz und im Förderungsprogramm Energie festgelegt sind. Mit diesem Programm steht dem Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Instrument zur Verfügung, welches energiesparende Investitionen, die gewisse Bedingungen erfüllen, mit einem finanziellen Beitrag belohnt.

Förderbereiche

Symbolbild für Wärmedämmung der Fassade und des Dachs

M-01 Wärmedämmung

Symbolbild Lager mit Waldholz zur Schnitzelherstellung

M-02 Stückholz-Feuerung

Symbolbild einer automatischen Holzfeuerung kleiner 70 kW

M-03 Autom. Holz- Feuerung bis 70 kW

M-04 Autom. Holz- Feuerung ab 70 kW

Symbolbild einer Luft-Wasserwärmepumpe

M-05 Luft/Wasser- Wärmepumpe

Symbolbild einer Sole-Wasser-Wärmepumpe

M-06 Sole/Wasser- Wärmepumpe

Symbolbild einer Übergangsstation beim Anschluss an ein Wärmenetz

M-07 Anschluss Wärmenetz

Symbolbild einer thermischen Solaranlage auf dem Dach

M-08 Thermische Solaranlage

Symbolbild für eine Gesamtsanierung nach Minergie

M-12 Sanierungen mit Minergie-Zertifikat

Symbolbild für Umfassende Gebäudehüllensanierung

M-14 Bonus Effizienz Gebäudehüllen

M-16 Neubau Minergie-P

kM-21 Photovoltaik- anlage

kM-22 Basis-Ladeinfrastruktur E-Mobilität

IM-13 Minergie-Nachweis

ikM-20 Beratung Solarenergie

Symbolbild einer kleinen Photvoltaikanlage

Bundesprogramm Photovoltaikanlagen

Einmal- & Einspeise- vergütung (EIV & EVS)

Investitionshilfe Photovoltaikanlagen

Agrarfondsdarlehen (Landwirtschaftszone)

Steuerliche Abzüge für energetische Investitionen

Beratung Heizungsersatz

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen sind das kantonale Energiegesetz (bGS 750.1) und die kantonale Energieverordnung (bGS 750.11), namentlich die folgenden Bestimmungen der kantonalen Energieverordnung:

Art. 26 Einreichung der Gesuche; Entscheid
1 Gesuche sind vor Inangriffnahme eines Vorhabens zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Amt für Umwelt einzureichen. Auf Gesuche, welche erst später eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
2 Das Amt für Umwelt entscheidet über die Gesuche in Form einer anfechtbaren Beitragszusicherung. Sie kann die Zusicherung an Auflagen und Bedingungen knüpfen.
3  Werden auch Förderungsbeiträge durch Dritte ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag entsprechend gekürzt. Davon ausgenommen sind Förderungsbeiträge der Gemeinden. Die gesuchstellende Person ist verpflichtet, auf allfällige Förderungsbeiträge von Dritten hinzuweisen.

Art. 27 Ausrichtung der Förderungsbeiträge
1 Förderungsbeiträge werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgerichtet. Sie werden erst ausbezahlt, wenn das Vorhaben dem Gesuch entsprechend sowie ordnungsgemäss ausgeführt und abgenommen ist und die im Einzelfall verlangten Unterlagen eingereicht sind.
2 Stellt sich heraus, dass bei der Realisierung des Vorhabens geringfügig vom Gesuch abgewichen wurde, wird der zugesicherte Förderungsbeitrag entsprechend angepasst. Bei weitergehenden Abweichungen entfällt der Beitrag.

Art. 28 Rückzahlung des Förderungsbeitrages
1 Fallen innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung des Beitrages eine oder mehrere Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen weg, oder wird die Anlage oder Einrichtung innert dieser Frist entfernt, zweckentfremdet oder ausser Betrieb gesetzt, kann das Amt für Umwelt von der jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer die Rückzahlung des Beitrages verlangen.
2 Der Förderungsbeitrag ist durch die jeweilige Eigentümerin oder den jeweiligen Eigentümer in jedem Fall dann zurückzubezahlen, wenn er durch falsche Angaben erschlichen worden ist oder wenn sie oder er Förderungsbeiträge von Dritten verschwiegen hat.
3 Diese Rückzahlungsverpflichtung kann im Grundbuch angemerkt werden.

Art. 29 Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger
Wer Förderungsbeiträge erhält, ist zur Zusammenarbeit mit dem Kanton verpflichtet und hat insbesondere die für eine allfällige Berichterstattung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
Mailanfrage Link

Gesuchsförderportal

Beitragsgesuche online erfassen
portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar

Oktober 2024
Das Bulletin erscheint zweimal jährlich.