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Vorabklärungen (Baugesuchs-/Planunterlagen)
Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept
Bei Rückbauten von Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss eine Schadstoffabklärung und zudem bei einem Anfall von mehr als 200 m3 Bauabfällen ein Entsorgungskonzept vorliegen. |
Kontrollpunkte
- Liegt - falls erforderlich - eine Schadstoffabklärung und ein Entsorgungskonzept vor?
- Wurde der Aushub als Teil der Bauabfälle einkalkuliert?
- Wurde Abfallmenge und Entsorgungsweg (z.B. Deponietyp) angegeben?
- Wurde die Schadstoffabklärung bei > 200 m3 Bauabfällen durch einen Spezialisten durchgeführt?
- Wurden Schadstoffe auch bei einer Selbstdeklaration (< 200 m3) angegeben?
- Ist der Umgang (Entsorgung) mit der asbesthaltigen Eternitfassade korrekt?
Weiterführende Unterlagen
- Merkblatt Gebäudeschadstoffe - Umgang mit Asbest, PCB etc. beim Bauen
- Vollzugshilfe Modul Entsorgungskonzept (BAFU)
»» Link zur Rubrik Abfall > Bauabfälle > Schadstoffabklärung und Entsorgungskonzept
Installationsplan mit Entwässerungskonzept (Bauphase)
Bei Bauvorhaben mit Gebäudevolumen von mehr als 3'000 m3 ist vor Baubeginn ein Installationsplan mit Entwässerungskonzept einzureichen. |
Kontrollpunkte
- Wurde - falls erforderlich - der Installationsplan mit Entwässerungskonzept eingereicht?
- Wird das Baustellenabwasser gemäss dem Konzept gefasst, behandelt und eingeleitet?
- Stimmen die Materiallager, der Umschlag und die Lagerung von Treibstoffen sowie die Lage und die Beschaffenheit der Installationsplätze mit dem Plan überein?
- Kennen die zuständigen Ansprechpersonen die im Entwässerungskonzept vorgesehene Massnahmen?
Weiterführende Unterlagen
- Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein, SIA Empfehlung 431, Entwässerung von Baustellen, 1997
»» Link zur Rubrik Bauen und Umweltschutz > Gewässerschutz auf Baustelle
Kanalisationsplan (Liegenschaftsentwässerung)
Nach Abschluss des Bauvorhabens ist ein Ausführungsplan der Liegenschaftsentwässerung zu erstellen und unaufgefordert der Gemeinde zuzustellen. |
Kontrollpunkt
- Liegt ein Entwässerungsplan für Schmutz- und Meteorwasser vor?
»» siehe Kapitel Gewässerschutz > Liegenschaftsentwässerung
»» siehe Kapitel Gewässerschutz > Versickerungs- und Retentionsanlagen
Radonschutz
Bei Gebäuden mit Naturkeller oder erdberührenden Räumen mit Personenaufenthalt von mehr als 15 Stunden pro Woche müssen bauliche Radonschutzmassnahmen umgesetzt werden. |
Kontrollpunkte
- Wurden nötigenfalls bauliche Massnahmen vorgesehen?
- Wurden nötigenfalls Messungen zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte veranlasst?
»» Link zur Rubrik Radon > Radonschutz im Baubewilligungsverfahren
Zusätzliche Informationen
Sekretariat eingeschränkt erreichbar
Sekretariat ist bis Mitte Dezember nur von Dienstag bis Donnerstag erreichbar.
Kontakt via den zuständigen Mitarbeitenden möglich.