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Private Kontrolle

Die Private Kontrolle umfasst die Projekt- und die Ausführungskontrolle. Zugelassene Fachleute überprüfen anstelle der Baubewilligungsbehörde, ob die eingereichten Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.

Wird bei einem Baugesuch in einem Fachbereich die Private Kontrolle durchgeführt, muss sie sowohl die Prüfung des Vorhabens als auch dessen Ausführung umfassen.

Warum Private Kontrolle?

Wer bauen will, beauftragt Architektur bzw. Planungsfachleute, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten; d.h. ein solches, das die einschlägigen Vorschriften einhält. Die Fachleute streben die inhaltliche Richtigkeit ihrer Arbeit mit anderen Worten ohnehin an. Mit der Einführung der Privaten Kontrolle wird ihnen darüber hinaus zugestanden, diese Eigenkontrolle unterschriftlich zu bestätigen. Mit diesem Vorgehen werden ihre vorhandenen Projektkenntnisse genutzt. Der Zusatzaufwand, welcher der Baubewilligungsbehörde durch die nachträgliche behördliche Prüfung entstehen würde, entfällt zu einem grossen Teil. Für die Fachleute resultiert durch die Bestätigung demgegenüber kaum ein Zusatzaufwand. Die Private Kontrolle führt folglich zu einer Effizienzsteigerung.

» Link zur Liste Befugte zur Privaten Kontrolle

Private Kontrolle ist freiwillig

Die Bauherrschaft entscheidet, ob ihr Vorhaben von einer zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde überprüft wird. Falls die Überprüfung des Energienachweises auf Wunsch der Bauherrschaft durch die Bewilligungsbehörde erfolgt, wird sich dieser Mehraufwand in der Regel in einer entsprechenden Baubewilligungsgebühr niederschlagen.

Entlastung der Gemeinden

Weil sich die Arbeit der Gemeinde als Baubewilligungsbehörde auf die Kontrolle der Formalitäten beschränkt und sie nur Stichproben zur Qualitätskontrolle durchführt, wird sie massgeblich entlastet. Weitere Folge dieser Vereinfachung kann die Verkürzung der Behandlungsfristen von Baugesuchen sein.

Zusammenarbeit mit den Kantonen Glarus, St. Gallen und Zürich

Seit dem 1. Januar 2007 arbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen und Zürich zusammen. Die in der gemeinsamen Liste publizierten Fachleute (natürliche Personen) dürfen somit die Private Kontrolle ausüben, das heisst, die Energienachweis-Formulare bei "Private Kontrolle" unterschreiben.

Themenbereiche

Kontrollbefugnis

Aufgaben der Gemeinden

Aufgaben der befugten Personen

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35

Neutrale Energieberatung

Verein Energie AR/AI

T: +41 71 353 09 49
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Oktober 2023
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